Streik bei Lufthansa: Hunderte Flüge fallen aus, Passagiere müssen umplanen. Hintergründe und Auswirkungen im Überblick.
Dritte große Streikwelle bei Lufthansa in diesem Jahr. Seit Mitternacht haben rund 20.000 Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter ihre Arbeit niedergelegt. Der Ausstand dauert bis in die Abendstunden an und betrifft vor allem Abflüge an den zentralen Drehkreuzen Frankfurt und München. Bereits im Vorfeld hatte die Airline vorsorglich zahlreiche Verbindungen gestrichen, um den Betrieb zu stabilisieren.
Besonders deutlich zeigen sich die Auswirkungen in Frankfurt: Ein Großteil der geplanten Starts wurde annulliert. Auch bei den Ankünften kommt es zu erheblichen Einschränkungen. Ähnliche Situationen wurden aus München sowie weiteren deutschen Flughäfen wie Berlin, Stuttgart und Leipzig/Halle gemeldet.
Doch die Folgen reichen weit über Deutschland hinaus. Da Maschinen und Crews an internationalen Standorten fehlen, sind auch Rückflüge betroffen – ein Problem insbesondere für Urlauber, die aus den Osterferien zurückkehren wollten.
Tarifkonflikte als Auslöser für den Lufthansa-Streik
Hintergrund des Streiks sind festgefahrene Tarifverhandlungen zwischen der Kabinengewerkschaft Ufo und dem Lufthansa-Management. Im Fokus stehen mehrere Konfliktpunkte: Zum einen geht es um den Manteltarifvertrag für das Kabinenpersonal der Kernmarke. Zum anderen kritisiert die Gewerkschaft fehlende Verhandlungsbereitschaft bei der Regionaltochter Cityline, wo ein Sozialtarifvertrag gefordert wird.
Insbesondere die Zukunft von rund 800 Beschäftigten bei Cityline spielt eine zentrale Rolle. Die Gewerkschaft sieht hier erheblichen Handlungsbedarf, während das Unternehmen bislang keine Einigung in Aussicht stellt.
Rechte der Passagiere
Für betroffene Reisende stellt sich nun vor allem die Frage nach ihren Optionen. Lufthansa empfiehlt, den Status des gebuchten Fluges regelmäßig zu überprüfen. Grundsätzlich können Tickets kostenfrei umgebucht oder storniert werden.
Darüber hinaus greifen die EU-Fluggastrechte: Bei Verspätungen von mehr als drei Stunden oder kurzfristigen Annullierungen haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung. Zudem ist die Airline verpflichtet, alternative Beförderungen anzubieten sowie für Verpflegung und – falls notwendig – Unterkünfte zu sorgen.

