Deshalb wurden danach weltweit neue Regeln erlassen. Ihr Kern: Kein Gepäckstück darf ohne seinen Besitzer mitfliegen. «Ist der betreffende Fluggast nicht an Bord des Luftfahrzeugs, so gilt das aufgegebene Gepäck, das seiner Bordkarte [ ] zugeordnet ist, als unbegleitet», heißt es in Verordnung 2015/1998 der EU. Und darum sei dieses Gepäck «aus dem Luftfahrzeug auszuladen und vor dem erneuten Verladen erneut zu kontrollieren». Und so hört man als Fluggast immer wieder, dass der Flug eigentlich abflugbereit sei, zuerst aber noch ein Gepäckstück wieder aus dem Frachtraum geholt werden müsse.
Eurowings: Fehler bei der Beladung des Airbus A320
Doch bei Eurowings ist jetzt genau das passiert, was eigentlich nicht passieren sollte. Flug EW9503 vom Mittwoch (9. September) startete in Ibiza Richtung Düsseldorf, obwohl ein Gepäckstück an Bord war, das zu keinem der zugestiegenen Passagiere gehörte. Dazu sei es «aufgrund eines Fehlers bei der Beladung» gekommen, so ein Sprecher der Lufthansa-Tochter gegenüber aeroTELEGRAPH.
Im Flug erfuhr die Besatzung vom Malheur. Sie habe darum «aus Sicherheitsgründen umgehend die Landung am nächstgelegenen Flughafen veranlasst», so der Sprecher. Und das war Toulouse. In der südfranzösischen Stadt landete der Airbus A320 mit dem Kennzeichen D-ABZN ohne Probleme. Vor Ort wurde eine Sicherheitsprüfung vorgenommen. Das dauerte seine Zeit. Erst nach zweieinhalb Stunden konnte er wieder starten.
Und am Ende zu spät für Landung in Düsseldorf
Das hatte für die Passagierinnen und Passagiere weitere unangenehme Folgen. Denn als sie am Flughafen Düsseldorf ankamen, hatte bereits das Nachtflugverbot begonnen. Und so musste der Airbus A320 zum Flughafen Köln/Bonn weiterfliegen, der 24 Stunden geöffnet ist. «Für die 156 Passagier:innen wurde ein Bodentransport nach Düsseldorf organisiert», so der Eurowings-Sprecher.

