Powerbank im Flugzeug: Was ist erlaubt, was verboten? Erfahren Sie, ob Sie eine Powerbank im Handgepäck mitnehmen dürfen, welche Wh- und mAh-Grenzen gelten und was Airlines für Transport und Nutzung vorschreiben.
Powerbanks sind Reise-Alltagshelfer — und genauso häufig Gegenstand von Sicherheitsfragen am Flughafen. Dieser Ratgeber erklärt knapp und präzise, welche Powerbank ins Flugzeug darf, wie groß sie sein darf (Wh / mAh), ob man sie benutzen darf und warum sie ins Handgepäck gehört.
Kurzantwort
Ja. Eine Powerbank darf mit ins Flugzeug genommen werden, aber nur im Handgepäck. Außerdem: maximal zwei Powerbanks pro Person, das Aufladen über die Bordstromversorgung ist verboten und die Geräte dürfen nicht in den Gepäckfächern über den Sitzen liegen. Powerbanks bis 100 Wh sind ohne Genehmigung erlaubt; Geräte zwischen 100–160 Wh nur mit Zustimmung der Airline. Über 160 Wh sind verboten. Viele Airlines – darunter die gesamte Lufthansa Group – verbieten zudem die Nutzung an Bord komplett.
Warum sind Powerbanks im Flugzeug ein Thema?
Powerbanks enthalten meist Lithium-Ionen-Akkus. Diese Akkutypen speichern viel Energie, können aber bei Beschädigung, Herstellungsfehlern oder Kurzschluss überhitzen. Ein Brand im Frachtraum ist schwer zu entdecken und zu löschen — deshalb gelten strikte Regeln für Transport und Platzierung an Bord.
Regelwerke: IATA Dangerous Goods Regulations, nationale Luftfahrtbehörden (z. B. EASA) und die Bestimmungen einzelner Airlines.
Wie groß darf eine Powerbank im Flugzeug sein?
Airlines und Behörden bemessen die zulässige Kapazität in Wattstunden (Wh), nicht in mAh. Die üblichen Grenzen:
- Bis 100 Wh: erlaubt, keine Genehmigung nötig.
- 100–160 Wh: erlaubt mit Zustimmung der Airline (oft max. zwei Stück pro Person).
- Über 160 Wh: nicht erlaubt und darf nicht transportiert werden.
Die Angabe in Wh steht häufig nicht direkt auf der Powerbank — dort ist meist nur mAh und die Nennspannung (z. B. 3,7 V) vermerkt. Deshalb empfiehlt sich die Umrechnung.
Powerbank im Flugzeug — wieviel mAh sind erlaubt?
Es gibt keine offizielle mAh-Grenze, weil mAh allein nichts über die Spannung aussagt. Zur Umrechnung gilt die Formel: (mAh ÷ 1000) × Volt = Wh
Beispiel: Eine 20.000 mAh-Powerbank mit Nennspannung 3,7 V → (20.000 ÷ 1.000) × 3,7 = 74 Wh → damit unter 100 Wh und ohne Genehmigung transportierbar.
Hinweis: Angaben können je nach Hersteller leicht variieren; bei Unsicherheit auf die Wh-Angabe oder das Datenblatt schauen.
Darf man eine Powerbank im Flugzeug benutzen?
Das hat sich 2026 grundlegend geändert. Früher war das Laden von Smartphone oder Tablet mit der Powerbank an Bord meist erlaubt – heute gelten deutlich strengere Regeln. Auslöser war ein Brand an Bord eines Airbus A321 der südkoreanischen Air Busan im Januar 2025. In der Folge verschärften zunächst zahlreiche asiatische Airlines ihre Vorschriften, dann zogen IATA und ICAO nach. Seit dem 27. März 2026 gilt für alle 193 ICAO-Mitgliedsstaaten:
- Kein Aufladen der Powerbank an Bord: Die Powerbank darf nicht über USB-Anschlüsse oder Steckdosen am Sitz geladen werden. Dieses Verbot ist zwingend.
- Laden anderer Geräte: Die ICAO empfiehlt, das Laden von Smartphone oder Tablet über die Powerbank zu unterlassen – viele Airlines machen daraus jedoch ein Verbot. Die Lufthansa Group (Lufthansa, Eurowings, Swiss, Austrian Airlines, Brussels Airlines, Discover, Edelweiss, Air Dolomiti, ITA) verbietet seit dem 15. Januar 2026 die Nutzung an Bord vollständig.
- Maximal zwei Powerbanks pro Person.
- Verstauen nur am Körper, in der Sitztasche des Vordersitzes oder unter dem Vordersitz – nicht in den Gepäckfächern über den Sitzen. So kann die Crew bei Überhitzung sofort eingreifen.
- Jede Powerbank muss gegen Kurzschluss geschützt sein (Originalverpackung, abgeklebte Kontakte oder einzeln im Schutzbeutel).
- Bei sichtbaren Schäden oder Überhitzung ist die Nutzung sofort einzustellen.
Nicht alle Fluggesellschaften setzen die Regeln gleich streng um: Condor verlangt beispielsweise nur einen Kurzschlussschutz, Ryanair hat noch kein generelles Nutzungsverbot eingeführt. Ein Blick auf die Website der jeweiligen Airline vor dem Flug bleibt daher Pflicht.
Warum dürfen Powerbanks nicht ins Aufgabegepäck?
Das Hauptargument ist Sicherheit: Ein Akku, der sich im Frachtraum entzündet, kann nicht so schnell entdeckt und bekämpft werden wie einer im Passagierraum. Deshalb fordern IATA und die Luftfahrtbehörden, dass alle Powerbanks und Ersatzakkus im Handgepäck transportiert werden.
Tipp: Wenn die Sicherheitskontrolle eine Powerbank im Aufgabegepäck entdeckt, kann der Koffer zurückgehalten oder die Powerbank entfernt werden — das verkompliziert die Reise.
Welche Powerbank darf mit ins Flugzeug?
Praktisch heißt das: Handelsübliche Modelle für Smartphone & Tablet (10.000–20.000 mAh) sind in der Regel unproblematisch. Achte auf:
- Wh-Angabe oder mAh + Spannung zur Umrechnung
- Sicherheitszertifikate (CE, RoHS, ggf. TÜV)
- Unbeschädigten Zustand — keine Dellen, Risse oder lose Anschlüsse
Für sehr große Powerbanks (z. B. für Laptops oder spezielle Packungen für Drohnen) prüfe die Wh-Angabe und frag vorab bei der Airline nach, wenn sie zwischen 100 und 160 Wh liegt.
| Regel | Beschreibung |
|---|---|
| Handgepäck | Erlaubt (Pflicht) |
| Aufgegebenes Gepäck | Nicht erlaubt |
| Anzahl | Max. zwei Powerbanks pro Person |
| Bis 100 Wh | Erlaubt ohne Genehmigung |
| 100–160 Wh | Nur mit Airline-Genehmigung |
| >160 Wh | Verboten |
| Verstauen | Am Körper, in der Sitztasche oder unter dem Vordersitz |
| Powerbank aufladen | An Bord verboten (über USB/Steckdose am Sitz) |
| Geräte mit Powerbank laden | Je nach Airline – bei der Lufthansa Group verboten, bei Ryanair erlaubt (außer bei Start und Landung) |
Fazit
Die Frage „Darf man eine Powerbank mit ins Flugzeug nehmen“ lässt sich klar beantworten: Ja — aber nur im Handgepäck und innerhalb der Wattstunden-Grenzen. Für die meisten Reisenden bedeutet das: Eine gängige Powerbank (10.000–20.000 mAh) ist unproblematisch. Bei sehr leistungsstarken Modellen vorher die Wh-Angabe prüfen und gegebenenfalls die Airline informieren.
Die Regeln haben sich 2026 spürbar verschärft. Neu sind vor allem:
- die Begrenzung auf zwei Powerbanks pro Person
- das Ladeverbot an Bord
- die Verstaupflicht außerhalb der Gepäckfächer

